* In Lohnsteuersachen
* Beim Kindergeld
* Bei Einkünften aus Vermietung & Verpachtung
* Bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
* Bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Ferner erstellen wir Ihre Steuererklärung, vertreten Sie bei dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht, wenn Ihre sonstigen Einnahmen (neben Lohn, Gehalt, Rente und Unterhaltsleistungen) 13.000 € bzw. bei Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen und keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Mitglieder, die arbeitslos oder Rentner geworden sind, beraten wir weiterhin.
|