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Steuertipps
Unsere Leistungen


*  In Lohnsteuersachen  

*  Beim Kindergeld 


*  Bei Einkünften aus Vermietung & Verpachtung           

*  Bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

*  Bei Einkünften aus Kapitalvermögen                        



Ferner erstellen wir Ihre Steuererklärung, vertreten Sie bei dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht, wenn Ihre sonstigen Einnahmen (neben Lohn, Gehalt, Rente und Unterhaltsleistungen) 13.000 € bzw. bei Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen und keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

Mitglieder, die arbeitslos oder Rentner geworden sind, beraten wir weiterhin.

 
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